Finanzierung & Preise

Mit moderner Diagnostik, spezialisierter Tierzahnheilkunde und wissenschaftlich fundierter Tiermedizin schaffen wir die Grundlage für gute Gesundheit und mehr Lebensqualität.

Versicherung? Ja bitte. Finanzierung? Möglich. Und immer: offen reden.

Tierarztkosten: Medizinisch denken - ehrlich sprechen

Wir konzentrieren uns bei der Behandlung voll und ganz auf das, was medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Die bestmögliche Versorgung Ihres Tieres steht für uns im Mittelpunkt – nicht die Kalkulation im Hintergrund.

Tiermedizin hat in den letzten Jahren enorm an Qualität gewonnen – aber dadurch auch an Preisniveau. Moderne Diagnostik, sichere Narkoseverfahren und hochwertige Behandlungen sind aufwändiger geworden – und damit auch kostenintensiver. Wir erleben deshalb zunehmend, dass Tierkrankenversicherungen eine echte Entlastung darstellen – für Sie als Halter und für uns als Behandler. Daher empfehlen wir inzwischen aktiv, frühzeitig eine passende Versicherung abzuschließen.

Ein lächelnder Mann in blauer OP-Kleidung telefoniert in einem hellen Empfangsbereich einer Klinik.

Versicherung - früh abgeschlossen, viel gewonnen

Versicherung nicht (mehr) möglich?

Gerade bei älteren Tieren oder bereits bekannten Diagnosen ist eine Neuaufnahme oft ausgeschlossen. In solchen Fällen bieten wir Ihnen an:

Wir bemühen uns immer um eine realistische Kostenschätzung.

Ihre Offenheit hilft uns weiter

Wir sprechen die Kosten nicht in jedem Fall automatisch an, weil wir uns ganz auf die medizinische Seite konzentrieren. Wenn Ihnen das Thema wichtig ist – ob aus Sorge, Planungsgründen oder Budgetrahmen – sprechen Sie uns jederzeit an. Wir sind für ehrliche, offene Gespräche da.

Tiermedizinische Entscheidungen sollten nicht von der finanziellen Situation abhängig sein müssen. Deshalb empfehlen wir aktiv, rechtzeitig eine Tierkranken- oder OP-Versicherung abzuschließen – und bieten im Bedarfsfall auch eine Ratenzahlung über unsere Abrechnungsstelle ARC an.

Gute Medizin braucht Verstand, Herz – und gegenseitiges Vertrauen.

Unsere Transparenz: (Stand 01/26)

Wir rechnen während der normalen Sprechzeiten momentan durchschnittlich im 1,5-fachen Satz ab.

Im Notdienst (18.00 – 08.00 Uhr, sowie an Wochenenden / Feiertagen) berechnen wir den 3,0-fachen Satz, plus 50€ netto Notdienstpauschale.

Die GOT, ein Buch mit sieben Siegeln?

Viele Tierbesitzer empfinden die Preise für tiermedizinische Behandlungen oder Leistungen als verwirrend. Wir versuchen hier, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen: Grundsätzlich ist jeder Tierarzt verpflichtet, sich an die sogenannte GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) zu halten! Diese Gebührenordnung ist ein vom Bundestag erlassenes Gesetz und bindend. Tut er es nicht, macht er sich strafbar. Soweit, so gut.

  • Wie ist die GOT aufgebaut?

    Wie ist die GOT aufgebaut?


    Ganz grob zusammengefasst besteht die GOT aus einem Teil A und einem Teil B.

    Bevor man jedoch einen Posten aus Teil B berechnen darf, muss vorher zwingend ein Posten aus Teil A berechnet werden.


    Beispiel: Einer Injektion (Teil B) muss zwingend eine Untersuchung (Teil A) vorausgehen. Was ja eigentlich auch logisch ist, da kein Tierarzt eine Injektion ohne vorherige Untersuchung veranlassen wird.


    Die einzelnen Posten, die berechnet werden sollen/müssen/können, sind nach Organsystemen geordnet, und die zu berechnenden Preise jeweils im ein-, zwei- und dreifachen Satz angegeben.

  • Was hat es nun mit diesem Satz auf sich?

    Der Satz ist ein Multiplikator. Der niedrigste mögliche Preis für einen Posten ist der 1,0-fache Satz – darunter darf kein Tierarzt abrechnen. Der höchstmögliche Preis ist der 3-fache Satz (also das Dreifache des 1,0-fachen Satzes). Darüber darf man nur im begründeten Einzelfall oder im Notdienst abrechnen.


    Grundsätzlich kann jeder Tierarzt seinen Satz zwischen 1- und 3-fach frei wählen – und das für jeden Posten einzeln.

    Im Notdienst schreibt die GOT einen Mindestsatz von 2,0 und einen Höchstsatz von 4,0 vor. (Hinzu kommt die sogenannte Notdienstpauschale von 50 €.)


    (Übrigens: Betriebswirtschaftlich rechnet sich eine Praxis momentan erst ab dem 1,8-fachen Satz. In der Stadt werden bereits diese Sätze abgerechnet.)



    Wichtiger Hinweis:

    Da die GOT ein Bundesgesetz ist, das vom Bundestag verabschiedet werden muss, wird eine selbstständige (durch den Tierarzt) jährliche Erhöhung des Satzes um mind. 0,1-fach vorausgesetzt.

    Das heißt: Es kann nicht jedes Jahr eine Gebührenanpassung per Gesetz verabschiedet werden.

    Deshalb geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Praxen (innerhalb des 1,0- bis 3,0-fachen Satzes) ihre Sätze jedes Jahr um mind. 0,1 % anheben, um der Inflation, steigenden Mieten sowie Gehaltskosten für Mitarbeiter etc. entgegenzuwirken.

  • Kann ich jetzt also in die GOT schauen und weiß, was für Kosten auf mich zu kommen?

    Theoretisch ja, praktisch nein.

    Das Problem ist, dass sich jede Rechnung aus vielen verschiedenen Einzelposten zusammensetzt – und Sie als Tierhalter nicht wissen können, welche Posten genau berechnet werden müssen.


    Beispiel:

    Sie wollen wissen, was eine Kastration Ihres Rüden kostet. Sie schauen in die GOT unter „Kastration“ und finden den entsprechenden Posten:

    (GOT (377) 1,0 = 70,60 € / 2,0 = 141,20 € / 3,0 = 211,80 €).


    Das sind jedoch lediglich die Preise für die eigentliche chirurgische Entfernung der Hoden.

    Hinzu kommt noch eine Vielzahl an Posten für das Feststellen der Narkosefähigkeit, das Einleiten der Narkose, einen oder mehrere Venenzugänge, ggf. eine Intubation, die Narkoseaufrechterhaltung, die Überwachung der Narkose, die Schmerzmittelgabe, eventuell eine Infusion während der Operation, die Überwachung der Aufwachphase sowie die verwendeten Medikamente und Verbrauchsmaterialien etc.

    Plus – und das vergessen viele – die Mehrwertsteuer!


    Tierärzte sind im Gegensatz zu Humanmedizinern umsatzsteuerpflichtig.

  • Müssen denn diese ganzen Posten berechnet werden?

    Ja, müssen sie. Und das wird auch von der zuständigen LTK (Landestierärztekammer) kontrolliert.


    Was nicht auf der Rechnung steht, wurde auch nicht gemacht!

    Sprich: Wenn keine Schmerzmittelabdeckung abgerechnet wurde, hat das Tier offiziell auch keine bekommen.

    Wenn oben auf der Rechnung ein Venenzugang eingelegt wurde, muss er unten auch wieder gezogen werden.


    Das kann durchaus zu Problemen führen, sollte ein Fall je vor Gericht landen, da gilt:

    Tierärztliche Leistungen müssen fachgerecht, sorgfältig und gemäß dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erbracht werden.


    Das ist rechtlich verpflichtend (§ 1 der Tierärztlichen Berufsordnung, § 2 GOT).

    Eine Behandlung, die nicht lege artis erfolgt, kann als Behandlungsfehler oder sogar Kunstfehler gewertet werden.

Für Tierbesitzer ist es wirklich nicht leicht, die tierärztliche Preisgestaltung zu durchschauen. Wählen Sie eine Tierarztpraxis, der Sie vertrauen, sich gut aufgehoben fühlen – und fragen Sie im Bedarfsfall nach groben Kostenschätzungen.